Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz
Unterrichtung
gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz
Mit dem Landesgesetz zur
Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom
18.11.2020 ist das Nebentätigkeitsrecht auch für kommunale Wahlbeamte
(Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete) geändert
worden.
Dadurch besteht die Pflicht,
bis zum 01.04. eines jeden Jahres in einer öffentlichen Sitzung der
Vertretungskörperschaft über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des
öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die
Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten.
Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten
und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Dieser Verpflichtung kommt
Bürgermeister Gerrit Müller für das zurückliegende Kalenderjahr 2023 mit den
folgenden Angaben nach:
I.
Nebentätigkeiten
Nebentätigkeit
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Einkünfte
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Im Jahr 2023
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Mitglied
im Regionalbeirat und im Regionalausschuss „Nord“ der EVM AG, Koblenz
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Keine
Vergütung
Sitzungsgeld
250 Euro pro Sitzung
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500 Euro
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Mitglied
im Verwaltungsausschuss der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau mit Sitz
in Wiesbaden
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Keine
Vergütung
Sitzungsgeld
80 Euro pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung
0,30 Euro pro km
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Sitzungsgeld
160 Euro
Fahrtkosten
45 Euro
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Leiter
des Fachbereiches „Recht“ im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Westerwald
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100
Euro Aufwands-entschädigung pro Jahr
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Aufwandsentschädigung
100 Euro
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Beisitzer
im Vorstand des Freundes- und Förder-kreises für das DRK-Krankenhaus
Hachenburg
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Unentgeltlich
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Mitglied
im Verwaltungsrat der katholischen Pfarr-gemeinde „St. Franziskus im Hohen
Westerwald“ mit Sitz in Rennerod
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Unentgeltlich
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Stellvertretender
Kreis-vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Westerwald
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Unentgeltlich
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Kooptiertes
Mitglied im Gemeindeverbandsvorstand des CDU-Gemeinde-verbandes Rennerod
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Unentgeltlich
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Beisitzer
im Ortsvorstand des CDU-Ortsverbandes Rennerod
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Unentgeltlich
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Mitglied
im Vorstand des
Verkehrsvereins
„Hoher Westerwald“ e.V.
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Unentgeltlich
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II.
Öffentliche Ehrenämter
Öffentliches Ehrenamt
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Einkünfte
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Im Jahr 2023
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Mitglied
des Kreistages des Westerwaldkreises und stellvertretendes Mitglied in
verschiedenen Ausschüssen
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160
Euro Aufwands-entschädigung pro Monat
40
Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung
0,38 Euro pro km
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Aufwandsentschädigung 1920 Euro
(wird in voller Höhe weitergespendet)
Sitzungsgeld
240 Euro
Fahrtkosten
148,80 Euro
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Mitglied
der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse
Westerwald-Sieg
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100
Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
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Sitzungsgeld
100 Euro
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Mitglied
im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz
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35
Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung
0,35 Euro pro km
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0 Euro
0 Euro
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Stellvertretendes
Mitglied im Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
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35
Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung
0,35 Euro pro km
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0 Euro
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Mitglied
im Kuratorium der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz,
Mayen
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Unentgeltlich
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Mitglied
im Kuratorium der Zentralen Verwaltungs-schule Rheinland-Pfalz,
Mayen
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Unentgeltlich
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Vorsitzender
des DRK-Ortsvereins Rennerod
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Unentgeltlich
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