Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz

    Unterrichtung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz

    Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18.11.2020 ist das Nebentätigkeitsrecht auch für kommunale Wahlbeamte (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete) geändert worden.

    Dadurch besteht die Pflicht, bis zum 01.04. eines jeden Jahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

    Dieser Verpflichtung kommt Bürgermeister Gerrit Müller für das zurückliegende Kalenderjahr 2023 mit den folgenden Angaben nach:

    I. Nebentätigkeiten

    Nebentätigkeit

     

    Einkünfte

    Im Jahr 2023

    Mitglied im Regionalbeirat und im Regionalausschuss „Nord“ der EVM AG, Koblenz

               

    Keine Vergütung

     

    Sitzungsgeld 250 Euro pro Sitzung

     

     

     

    500 Euro

    Mitglied im Verwaltungsausschuss der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau mit Sitz in Wiesbaden

     

    Keine Vergütung

     

    Sitzungsgeld 80 Euro pro Sitzung

     

    Fahrtkostenerstattung 0,30 Euro pro km

     

     

     

    Sitzungsgeld

    160 Euro

     

    Fahrtkosten

    45 Euro

    Leiter des Fachbereiches „Recht“ im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Westerwald

     

    100 Euro Aufwands-entschädigung pro Jahr

    Aufwandsentschädigung

    100 Euro

    Beisitzer im Vorstand des Freundes- und Förder-kreises für das DRK-Krankenhaus Hachenburg

     

    Unentgeltlich

     

    Mitglied im Verwaltungsrat der katholischen Pfarr-gemeinde „St. Franziskus im Hohen Westerwald“ mit Sitz in Rennerod

    Unentgeltlich

     

    Stellvertretender Kreis-vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Westerwald

     

    Unentgeltlich

     

    Kooptiertes Mitglied im Gemeindeverbandsvorstand des CDU-Gemeinde-verbandes Rennerod

     

    Unentgeltlich

     

    Beisitzer im Ortsvorstand des CDU-Ortsverbandes Rennerod

     

    Unentgeltlich

     

    Mitglied im Vorstand des

    Verkehrsvereins „Hoher Westerwald“ e.V.

    Unentgeltlich

     

    II. Öffentliche Ehrenämter

    Öffentliches Ehrenamt

    Einkünfte

     

    Im Jahr 2023

    Mitglied des Kreistages des Westerwaldkreises und stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen

     

    160 Euro Aufwands-entschädigung pro Monat

     

    40 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

     

    Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km

     


    Aufwandsentschädigung 1920 Euro

    (wird in voller Höhe weitergespendet)

     

    Sitzungsgeld

    240 Euro

     

    Fahrtkosten

    148,80 Euro

     

    Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Westerwald-Sieg

     

    100 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

     

     

    Sitzungsgeld

    100 Euro

     

     

    Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

     

    35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

     

    Fahrtkostenerstattung 0,35 Euro pro km


    0 Euro

     

     

    0 Euro

    Stellvertretendes Mitglied im Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

     

     

     

    35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

     

    Fahrtkostenerstattung 0,35 Euro pro km

    0 Euro

    Mitglied im Kuratorium der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen

     

    Unentgeltlich

     

    Mitglied im Kuratorium der Zentralen Verwaltungs-schule Rheinland-Pfalz,

    Mayen

     

    Unentgeltlich

     

    Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Rennerod

     

    Unentgeltlich

     


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