Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen
werden Stadt-/Ortsgemeinderäte, Verbandsgemeinderat, Kreistag und die
ehrenamtlichen Ortsbürgermeister/innen (Direktwahl) gewählt.
Erzielt bei der Direktwahl keiner der Bewerber/innen die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später, am 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen statt.
Für die Wahl zu den Vertretungsorganen (Räten) und für die Direktwahlen (Stadt-/bzw. Ortsbürgermeister/innen) stehen den Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern bei Direktwahlen folgende amtlichen Vordrucke zur Verfügung:
Wahl zu den Vertretungsorganen (Räte)
- Wahlvorschlag (Muster nach Anl. 9 KWO)
- Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Muster nach Anl. 13 KWO)
- Erklärung der Bewerber (Muster nach Anl. 10 KWO)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anl. 11 KWO)
- alternativ kombiniert: Erklärung der Bewerber und Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anl.10-11 KWO)
- Versicherung an Eides statt für Staatsangehörige anderer Mitgliedschaften der Europäischen Union (Muster nach Anl. 11a KWO)
- bei Bedarf: Bescheinigung des Wahlrechts (Muster nach Anl. 12 KWO)
- bei Bedarf:
Unterstützungsunterschriften zum Wahlvorschlag (Muster nach Anl. 14 KWO)
- Unterschriftenliste
- Einzelunterschrift - neu: Absichtserklärung; diese ist dann mit einzureichen, wenn eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegt bzw. vorliegen könnte, bspw. als hauptamtlicher Beschäftige/r der Verbandsgemeinde oder Ortsgemeinde
Direktwahlen (Stadtbürgermeister/in bzw. Ortsbürgermeister/in)
- Wahlvorschlag (Muster nach Anl. 23 KWO)
- Niederschrift über die Benennung der Bewerberin/des Bewerbers (Muster nach Anl. 26 KWO); entfällt bei Einzelbewerbern
- Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers (Muster nach Anl. 24 KWO)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anl. 25 KWO)
- Versicherung an Eides statt für Staatsangehörige anderer Mitgliedschaften der Europäischen Union (Muster nach Anl. 11a KWO)
- bei Bedarf: Bescheinigung des Wahlrechts (Muster nach Anl. 12 KWO)
- bei Bedarf:
Unterstützungsunterschriften zum Wahlvorschlag (Muster nach Anl. 27 KWO)
- Unterschriftenliste
- Einzelunterschrift
Zur Unterstützung in den
Aufstellungsverfahren hat der Landeswahlleiter den Parteien und Wählergruppen
als Wahlvorschlagsträger neben den Informationsbroschüren „Information für Wahlvorschlagsträger“ und „Leitfaden zum Aufstellungsverfahren“ noch weitere Hinweise unter https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen bereit gestellt.
Weitere Informationen,
alle Vordrucke usw. erhalten Sie auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung -
Wahlamt - Ansprechpartner Markus Jung (Tel. 02664 5067-16, ).
Europawahl
Die Europawahl findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.
Nähere Informationen zur Europawahl erhalten Sie auf der Homepage des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/europawahl/rund-um-die-wahl.