2024-04-26 Bekanntmachung Klarstellungsbeschluss Windenergienutzung Oberrod

    Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rennerod

    Bekanntmachung

    Klarstellungsbeschluss gem. § 5 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergiebedarfsgesetz-WindBG) für die Vorrangfläche zur Nutzung von Windenergie in der Gemarkung Oberrod


    Der Verbandsgemeinderat der Verbandgemeinde Rennerod hat am 21.03.2024 im Sinne des § 5 Abs. 4 WindBG festgestellt, dass es sich bei der Vorrangfläche zur Windenergienutzung in der Gemarkung Oberrod mit der Gesamtgröße von 64,5 ha um eine „Rotor-außerhalb Fläche“ handelt.

    Gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 5 Abs. 4 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) erfolgt hiermit die Bekanntmachung der Feststellung. Hiernach kann jedermann den Klarstellungsbeschluss während den allgemeinen Dienststunden bei der Verwaltung der Verbandsgemeinde Rennerod, Bauabteilung, Zimmer 008, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

    Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.rennerod.de bis einschließlich 31.05.2024 veröffentlicht.

    Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB*)

    Nach § 215 Abs. 2 BauGB*) wird darauf hingewiesen, dass

    1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

    2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des

    Flächennutzungsplans       und

    3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

    unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

    *) Baugesetzbuch (BauGB) vom 20. Juli 2004 (Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 ff. -) in der aktuell gültigen Fassung

    Rennerod, den 26.04.2024                                                                              Gerrit Müller                                                                                                                                                                                      Bürgermeister

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