Förderrichtlinie zur Ärzteansiedlung trägt erste Früchte

    Erste Bewilligung an Rejhan Ibiska übergeben


    Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch Haus- und Fachärzte stellt vor allem die Kommunen im ländlichen Raum vor große Herausforderungen. Die Verbandsgemeinde Rennerod hat aus diesem Grund im September 2022 eine Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung beschlossen, die eine finanzielle Unterstützung bei einer Praxisneugründung, Übernahme einer Arztpraxis oder der Anstellung von Weiterbildungsassistentinnen/Weiterbildungsassistenten im Gebiet der Verbandsgemeinde Rennerod bietet. Der Zuschuss für die Übernahme eines kassenärztlichen Arztsitzes beträgt bis zu 100.000 Euro.

    Die erste Bewilligung dieser Förderung konnte Herr Rejhan Ibiska für seine Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit als Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie (hausärztlich) in der Gemeinschaftspraxis Mummenhoff - Zapata - Ibiska mit Sitz in der Westernoher Str. 2 in Rennerod aus der Hand von Bürgermeister Gerrit Müller entgegennehmen. Nach seiner ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus Kirchen hat sich Herr Ibiska seit Oktober 2022 mit der Praxis in Rennerod vertraut gemacht, bevor er zum 1. Januar 2023 als niedergelassener Hausarzt Teilhaber der Gemeinschaftspraxis wurde.

    „Wir freuen uns, dass die zielgerichtete Förderung der Übernahme von Arztpraxen bzw. der Neuansiedlung von Ärzten in unserer Verbandsgemeinde so zügig erste Erfolge zeigt. Wir hoffen, dass die wohnortnahe ärztliche Versorgung somit auch in Zukunft sichergestellt werden kann“, unterstreicht Bürgermeister Gerrit Müller.

    Die Förderrichtlinie, das Antragsformular und weitergehende Informationen können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rennerod (www.rennerod.de) eingesehen werden.

    Foto: Kerstin Guckert: Rejhan Ibiska (Mitte) konnte als erster neuer Hausarzt in der Verbandsgemeinde Rennerod den Förderungsbescheid aus der Hand von Bürgermeister Gerrit Müller (li.) und Büroleiter Konrad Groth (re.) entgegennehmen.





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