Über goldenem Wellenschildfuß, darin ein roter Waagebalken mit zwei roten Waagschalen, in Blau ein goldener rotberwehrter schreiender Hahn, oben umrahmt von zwei silbernen Wagenrädern. Der Wappenfuß steht für die beiden Erhebungen von Galgen- und Saalberg, die den "Salzburger Kopf" bilden. Auf die dortige Gerichts- und Hinrichtungsstätte weist die Waage hin. Die beiden Räder dokumentieren die Lage des Ortes an einer schon früher bedeutenden Verkehrsverbindung (Köln-Leipziger-Straße). Der Hahn ist als volkstümliches Symbol des Ortes von früher her überliefert und hat so als "Salzburger Gickel" Einzug in das Wappen gehalten.


    Aus der Geschichte:


    Der Ort wird um 1300 erstmals urkundlich genannt (in Salberg, iuxta Salsberg). Salzburg gehört von alters her zur Herrschaft des Westerwaldes und zum Kirchspiel Emmerichenhain. Den Zehnten besaßen hier Mitte des 16. Jahrhunderts Nassau-Beilstein und Runkel je zur Hälfte. Der erste Schulmeister im Dorf wird 1785 erwähnt, eine eigene Schule hatte Salzburg aber 1810 immer noch nicht. Der "Salzburger Kopf", eine der höchsten Erhebungen des Westerwaldes war 1788 noch Gerichtsstätte der drei Gerichte Marienberg, Emmerichenhain und Neukirch.


    Der nahe Galgenberg gibt schon von Namen her Hinweise auf seine frühere Funktion. Die Wüstung "Steubenholz", die 1511 erstmals erwähnt wird, liegt in Richtung Hof (GENSICKE, 1990, S. 248). Die Siedlung war aber 1548 schon verlassen. In Salzburg standen 1569 sieben Häuser. In den Wirren des 30 jährigen Krieges war der Ort dann um 1641 mehrere Jahre unbewohnt. 1665 lebten hier wieder drei Familien, 1741 zählte Salzburg dann schon 83 Einwohner.
    Bis 1807 war diese Zahl auf 131 angestiegen.


     

    Der Stand heute:


    Salzburg gehört zum Ferienland "Hoher Westerwald" und liegt damit in einer herrlichen Höhenlandschaft, die zum Wandern einlädt.
    In der 277 Einwohner zählenden Gemeinde sind neben der Feuerwehr mit dem neuen Gerätehaus und Einsatzwagen noch die Jungschar Stein-Neunkirch-Salzburg und ein Posaunenchor aktiv.


    An gewerblichen Betrieben sind eine Autolackiererei mit Karosseriewerkstatt, ein Kraftfahrzeugsachverständiger, Autovermietung.
     

     


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