Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
Leistungsbeschreibung
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.deUrheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern