Förderfähige Maßnahmen im Bereich privater Klimaschutzmaßnahmen
Auf allen eigengenutzten Wohngrundstücken (unabhängig von der Fördergebietsabgrenzung „Lebendiger Ortskern“) innerhalb der Verbandsgemeinde Rennerod werden folgende Maßnahmen zum Klimaschutz finanziell gefördert:
- Regenwassernutzungs- und -versickerungsanlagen zugunsten der Grundwasserneubildung i. S. d. Anlage 1 zur Förderrichtlinie
- Verlegung von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen (wasserdurchlässige Steine oder einen wasserdurchlässigen Fugenanteil von mind. 10% der Gesamtfläche) ab einer Fläche von mindestens 20qm
- Rückbau von Schottergärten mit ersatzweiser Anlage eines Nutz- oder Ziergartens
- Dachbegrünungen ab einer Fläche von mindestens 20 qm
- Photovoltaik-Kleinanlagen („Balkonkraftwerke“)
HIER GEHT ES ZUR ANLAGE 1 DER FÖRDERRICHTLINIE