Förderfähige Maßnahmen im Bereich privater Klimaschutzmaßnahmen

Auf allen eigengenutzten Wohngrundstücken (unabhängig von der Fördergebietsabgrenzung „Lebendiger Ortskern“) innerhalb der Verbandsgemeinde Rennerod werden folgende Maßnahmen zum Klimaschutz finanziell gefördert:

  • Regenwassernutzungs- und -versickerungsanlagen zugunsten der Grundwasserneubildung i. S. d. Anlage 1 zur Förderrichtlinie

  • Verlegung von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen (wasserdurchlässige Steine oder einen wasserdurchlässigen Fugenanteil von mind. 10% der Gesamtfläche) ab einer Fläche von mindestens 20qm

  • Rückbau von Schottergärten mit ersatzweiser Anlage eines Nutz- oder Ziergartens

  • Dachbegrünungen ab einer Fläche von mindestens 20 qm

  • Photovoltaik-Kleinanlagen („Balkonkraftwerke“)

HIER GEHT ES ZUR ANLAGE 1 DER FÖRDERRICHTLINIE