Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Waigandshain
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Wehrholz/Vor dem Scheppbruch“, Flur 4, Flurstück 2/3 tlw. und Flur 7, Flurstück 22 tlw. Gemarkung Waigandshain
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Gemarkung Waigandshain im Bereich „Wehrholz/Vor dem Scheppbruch“ gefasst. In der Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2025 wurde der Beschluss dahingehend angepasst, dass sich der bebaubare Bereich bei der Fläche 1 (Flur 4, Flurstück 2/3 tlw.) von 4,1 ha auf 2,88 ha und bei der Fläche 2 (Flur 7, Flurstück 22 tlw.) von 1 ha auf 0,7 ha verringert.
Der Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2022 sowie der Änderungsbeschluss vom 04.04.2025 wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei ist ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dies wird hiermit im Rahmen einer einmonatigen Auslegung der Planunterlagen ermöglicht. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Gemarkung Waigandshain im Bereich „Wehrholz/Vor dem Scheppbruch “ liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
09.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod, Hauptstr. 55, Zimmer 008 im Erdgeschoss, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr) oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Telefonnummern 02664 5067 46 und 5067 48) zur Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Anregungen können auch per E.-Mail unter der E.-Mail Adresse: bauleitplanung@rennerod.rlp.de zugesandt werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung durchgeführt wird.
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.rennerod.de bis einschließlich 13.04.2026 veröffentlicht.
Die Unterlagen können während der Zeit der Auslegung auch unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.rennerod.de/bauen-umwelt/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung/
http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938

Waigandshain, den 27.02.2026 gez. Jürgen Höppner
Ortsbürgermeister