Unterrichtung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz
Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18.11.2020 ist das Nebentätigkeitsrecht auch für kommunale Wahlbeamte (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete) geändert worden.
Dadurch besteht am Anfang eines Jahres die Pflicht, in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Dieser Verpflichtung kommt Bürgermeister Gerrit Müller für das zurückliegende Kalenderjahr 2025 mit den folgenden Angaben nach:
I. Nebentätigkeiten
Nebentätigkeit
| Einkünfte | Im Jahr 2025 |
Mitglied im Regionalbeirat und im Regionalausschuss „Nord“ der EVM AG, Koblenz
| Keine Vergütung
Sitzungsgeld 250 Euro pro Sitzung
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250 Euro |
Mitglied im Verwaltungsausschuss der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau mit Sitz in Wiesbaden
| Keine Vergütung
Sitzungsgeld 80 Euro pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung 0,30 Euro pro km
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Sitzungsgeld 240 Euro
Fahrtkosten 0 Euro |
Leiter des Fachbereiches „Recht“ im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Westerwald
| 100 Euro Aufwands-entschädigung pro Jahr | Aufwandsentschädigung 100 Euro |
Beisitzer im Vorstand des Freundes- und Förderkreises für das DRK-Krankenhaus Hachenburg
| Unentgeltlich |
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Mitglied im Verwaltungsrat der katholischen Pfarrgemeinde „St. Franziskus im Hohen Westerwald“ mit Sitz in Rennerod | Unentgeltlich |
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Stellvertretender Kreis-vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Westerwald
| Unentgeltlich |
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Kooptiertes Mitglied im Gemeindeverbandsvorstand des CDU-Gemeindeverbandes Rennerod
| Unentgeltlich |
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Mitglied im Vorstand des Verkehrsvereins „Hoher Westerwald“ e.V.
| Unentgeltlich |
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II. Öffentliche Ehrenämter
Öffentliches Ehrenamt | Einkünfte | Im Jahr 2025 |
Mitglied des Kreistages des Westerwaldkreises, Mitglied des Kreisausschusses und stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen
| 200 Euro Aufwands-entschädigung pro Monat
50 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km
| Aufwandsentschädigung 2400 Euro (wird in voller Höhe weitergespendet)
Sitzungsgeld 550 Euro
Fahrtkosten 274,36 Euro |
Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassen-zweckverbandes der Sparkasse Westerwald-Sieg
| 132,14 Euro Sitzungs-geld pro Sitzung
| Sitzungsgeld 132,14 Euro
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Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Kommunal-wirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
| Kein Sitzungsgeld
Erstattung Übernachtungskosten
Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km
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198,20 Euro
135,28 Euro
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Mitglied im Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
| 35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km
| 70 Euro
168,72 Euro |
Mitglied und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
| 35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung
Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km | 70 Euro
196,08 Euro |
Mitglied im Bezirksvorstand des Bezirksverbands Koblenz des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
| Unentgeltlich |
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Kreisvorsitzender der Kreisgruppe Westerwald des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
| Unentgeltlich |
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Mitglied im Kuratorium der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen
| Unentgeltlich |
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Mitglied im Kuratorium der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz, Mayen
| Unentgeltlich |
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Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Rennerod
| Unentgeltlich |
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