Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz 2023

Unterrichtung gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz

Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18.11.2020 ist das Nebentätigkeitsrecht auch für kommunale Wahlbeamte (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete) geändert worden.

Dadurch besteht am Anfang eines Jahres die Pflicht, in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Dieser Verpflichtung kommt Bürgermeister Gerrit Müller für das zurückliegende Kalenderjahr 2025 mit den folgenden Angaben nach:

I. Nebentätigkeiten

Nebentätigkeit

 

Einkünfte

Im Jahr 2025

Mitglied im Regionalbeirat und im Regionalausschuss „Nord“ der EVM AG, Koblenz

           

Keine Vergütung

 

Sitzungsgeld 250 Euro pro Sitzung

 

 

 

250 Euro

Mitglied im Verwaltungsausschuss der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau mit Sitz in Wiesbaden

 

Keine Vergütung

 

Sitzungsgeld 80 Euro pro Sitzung

 

Fahrtkostenerstattung 0,30 Euro pro km

 

 

 

Sitzungsgeld

240 Euro

 

Fahrtkosten

0 Euro

Leiter des Fachbereiches „Recht“ im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Westerwald

 

100 Euro Aufwands-entschädigung pro Jahr

Aufwandsentschädigung

100 Euro

Beisitzer im Vorstand des Freundes- und Förderkreises für das DRK-Krankenhaus Hachenburg

 

Unentgeltlich

 

Mitglied im Verwaltungsrat der katholischen Pfarrgemeinde „St. Franziskus im Hohen Westerwald“ mit Sitz in Rennerod

Unentgeltlich

 

Stellvertretender Kreis-vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Westerwald

 

Unentgeltlich

 

Kooptiertes Mitglied im Gemeindeverbandsvorstand des CDU-Gemeindeverbandes Rennerod

 

Unentgeltlich

 

Mitglied im Vorstand des

Verkehrsvereins „Hoher Westerwald“ e.V.

 

Unentgeltlich

 

 

II. Öffentliche Ehrenämter

Öffentliches Ehrenamt

Einkünfte

Im Jahr 2025

Mitglied des Kreistages des Westerwaldkreises, Mitglied des Kreisausschusses und stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen

 


200 Euro Aufwands-entschädigung pro Monat

 

 

 

50 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

 

 

 

Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km

 

Aufwandsentschädigung 2400 Euro

(wird in voller Höhe weitergespendet)

 

 

Sitzungsgeld

550 Euro

 

 

 

Fahrtkosten

274,36 Euro

Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassen-zweckverbandes der Sparkasse Westerwald-Sieg

 

132,14 Euro Sitzungs-geld pro Sitzung

 

 

Sitzungsgeld

132,14 Euro

 

 

Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Kommunal-wirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

 

Kein Sitzungsgeld

 

Erstattung Übernachtungskosten

 

Fahrtkostenerstattung

0,38 Euro pro km

 

 

 

198,20 Euro

 

 

135,28 Euro

 

Mitglied im Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

 

 

 

 

35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

 

Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km

 

70 Euro

 

 

168,72 Euro

Mitglied und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

 

35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung

 

Fahrtkostenerstattung 0,38 Euro pro km

70 Euro

 

 

196,08 Euro

Mitglied im Bezirksvorstand des Bezirksverbands Koblenz des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

 

Unentgeltlich

 

Kreisvorsitzender der Kreisgruppe Westerwald des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

 

Unentgeltlich

 

Mitglied im Kuratorium der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen

 

Unentgeltlich

 

Mitglied im Kuratorium der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz,

Mayen

 

Unentgeltlich

 

Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Rennerod

 

Unentgeltlich