2026-02-13 Ortsgemeinde Neustadt/Westerwald 1. Änderung Bebauungsplan "Unter dem Plakenbusch"

Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Neustadt/Westerwald

 

1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Plakenbusch“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.01.2026 beschlossen, den Bebauungsplan
„Unter dem Plakenbusch“ zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

Im Bebauungsplan „Unter dem Plakenbusch“ ist derzeit innerhalb der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen (§ 88 (1) Nr. 1 LBauO) geregelt:
„Einfriedungen sind in Form von standortgerechten Laubhecken, Mauern, Eisengittern mit senkrechten Stäben, Maschendraht oder Holzzäunen mit senkrechten Latten zulässig. Maschendraht ist entlang der öffentlichen Verkehrsflächen mit standortgerechten Laubhecken oder Rankpflanzen einzufassen. Die Einfriedungen dürfen eine Gesamthöhe von 1,50 m nicht überschreiten.“

Um den Bebauungsplan hinsichtlich dieser Regelung dem restlichen Ortsgebiet gleichzustellen, soll diese Festsetzung nun ersatzlos gestrichen werden.

Alle anderen Textfestsetzungen bleiben von dieser Änderung unberührt.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, bedarf es des
Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB nicht.

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat für die Änderung des o. g. Bebauungsplanes die Offenlage und die Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange im Parallelverfahren beschlossen.

Der Änderungsentwurf liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 

23.02.2026 bis einschließlich 30.03.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod, Zimmer 008 im Erdgeschoss, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr) oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Telefonnummern 02664 5067 46 oder 5067 48) zur Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Die Unterlagen können während der Zeit der Offenlage auch unter folgendem

Link eingesehen werden:

 

https://www.rennerod.de/bauen-umwelt/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung/

 

http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938

 

Neustadt/Westerwald, den 13.02.2026                                                           gez. Anke Schöw

                                                                                                                                Ortsbürgermeisterin