Maskenpflicht
beim Einkaufen und im ÖPNV gilt seit 27.04.2020
Viele Bundesländer, u.a. auch Rheinland-Pfalz,
haben sich darauf verständigt, ab dem 27. April 2020 die bisherige dringende
Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine
sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Der Einsatz
von einfachen Mundschutz-Masken für die Bevölkerung kann als zusätzliche
Maßnahme helfen, die Infektionsrate zu senken. Der Einsatz von
Mundschutz-Masken kann deshalb nur als Ergänzung zu den bisherigen Maßnahmen
betrachtet werden.
Als wichtige Schutzmaßnahmen gelten weiterhin:
Abstand halten! Hände waschen! Möglichst zuhause
bleiben!
Die
Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung leistet einen wichtigen Beitrag, um die
Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.
Wo
muss ein Schutz getragen werden und wie kann der aussehen?
Ein
Mund-Nasen-Schutz muss im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen angelegt
werden. Es braucht nicht unbedingt eine gekaufte oder selbstgenähte
Alltagsmaske, auch mit Tüchern, Schals oder Buffs können Mund und Nase verdeckt
worden.
Wer
muss den Schutz tragen?
Grundsätzlich
jeder, es gibt aber Ausnahmen - befreit sind von der Pflicht Kinder bis zur
Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Menschen, für die das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen
nicht zumutbar ist. Das muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen
werden können. Ausnahmen gibt es auch für Mitarbeiter von Geschäften, sofern
dort andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden - also zum Beispiel Trennwände
aufgebaut worden sind.
Was
passiert ohne Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV oder in einem Geschäft?
In
der ersten Woche der Pflicht soll es zunächst bei einer Ermahnung bleiben, ab
dem 4. Mai kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden. Wenn Mitarbeiter
geöffneter Geschäfte Mund und Nase nicht abgedeckt haben und dort auch keine
anderen Schutzmaßnahmen ergriffen wurde, soll dies mit einem Bußgeld von 250
Euro für die Betreiber geahndet werden.
Weitergehende
Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
https://corona.rlp.de/de/service/maskenpflicht/
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/200424_4_Corona_Bekaempfungsverordnung_konsolidierte_Fassung.pdf
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/200427_Mund_Nasen_Bedeckung_Auslegungshilfe.pdf